Hilfe bei Leasingrückgabe

Wenn das Ende des Leasingvertrags naht, sorgen sich viele Leasingnehmer berechtigterweise, dass es bei der Rückgabe des Leasingfahrzeugs zu Problemen kommen könnte. Die Vertragsbedingungen für geleaste Fahrzeuge sehen vor, dass der Leasingnehmer für Schäden und Mängel am Fahrzeug haftet, die über eine entsprechende Abnutzung in Bezug auf Fahrzeugalter und Laufleistung hinausgehen. Diese Angabe führt nicht selten zu Unklarheiten bei der Leasingrückgabe. Häufig kommt es bei der Fahrzeugrückgabe, nach Beendigung eines Leasing-Vertrages zwischen dem Leasing-Nehmer und der Leasing-Gesellschaft, als Leasing-Geber, zu Unstimmigkeiten.

Aus diesem Grund haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Ihnen einen neutralen und objektiven Wert des Leasing- Fahrzeuges zu ermitteln, so dass Sie im Streitfall den realen Ablösewert kennen und Ihrem Leasinggeber vorlegen können. Mit einer umfassenden Begutachtung und Beratung sowie Reparaturempfehlungen für Ihr Leasingfahrzeug bieten wir Ihnen fachkundige Unterstützung. So können Sie gut vorbereitet zur Leasingrückgabe fahren.

Auch hat es sich in der Praxis oft als sinnvoll erwiesen, das geleaste Fahrzeug vor der Rückgabe begutachten zu lassen, um etwaige Schwachstellen aufzudecken und gegebenenfalls vor der Rückgabe reparieren zu lassen. Das ist in der Regel deutlich günstiger, als wenn dies durch den Leasinggeber geschieht. Wir nehmen Ihr Fahrzeug genau unter die Lupe, fertigen für Sie ein KFZ-Gutachten an und geben Ihnen, sofern dies notwendig ist, auch Reparaturempfehlungen.

KFZ-Sachverständigenbüro Oelschlägel:

Buchenstraße 7
08539 Rosenbach OT Leubnitz

Kontakt:
Telefon: 0151 58779950
Telefax: 037431 865-101

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Mo. - Fr.: 9 - 18 Uhr
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