Sie wurden unschuldig in einen Unfall verwickelt? Dann ist die Aufregung erst einmal groß. Nun gilt es, die Gedanken zu sammeln und die richtigen Schritte zu unternehmen. Wie Sie sicherlich wissen, ist bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung dafür zuständig, den Schaden an Ihrem Fahrzeug zu regulieren. Für die Regulierung muss der Schaden zunächst einmal beziffert werden.
Nach der Rechtsprechung hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens hinzuzuziehen, um auszuschließen, dass der Geschädigte gegenüber dem regulierungspflichtigen Versicherer Nachteile erleidet.
Selbstverständlich haben Sie das Recht zur Beauftragung eines Gutachters auch dann, wenn Ihnen der Versicherer mitteilt, dass ein Sachverständiger nicht notwendig sei.
"Es ist nicht das Recht der Versicherung, sondern Ihr gutes Recht, einen unabhängigen Fachmann mit der Schadenfeststellung zu beauftragen!""
Ihnen entstehen keine Kosten! Da Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, werden die Kosten für das Sachverständigengutachten vom Verursacher getragen.
Geht die Schadenshöhe voraussichtlich über die Bagatellgrenze (750,00 €) hinaus, ist die Anfertigung eines KFZ-Schadensgutachtens in jedem Fall sinnvoll, und zwar aus folgenden Gründen:
In den meisten Fällen wird als Grundlage zur Schadenabwicklung ein KFZ-Gutachten herangezogen, welches eine nachvollziehbare und nachprüfbare Beurteilung des Schadens darstellt. Dabei arbeitet der Gutachter ohne externe Weisung und ist somit neutral und unabhängig.