Erstellung von einem Kfz- Haftpflicht- Gutachten

Sie wurden unschuldig in einen Unfall verwickelt? Dann ist die Aufregung erst einmal groß. Nun gilt es, die Gedanken zu sammeln und die richtigen Schritte zu unternehmen. Wie Sie sicherlich wissen, ist bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung dafür zuständig, den Schaden an Ihrem Fahrzeug zu regulieren. Für die Regulierung muss der Schaden zunächst einmal beziffert werden.

Nach der Rechtsprechung hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens hinzuzuziehen, um auszuschließen, dass der Geschädigte gegenüber dem regulierungspflichtigen Versicherer Nachteile erleidet.

Selbstverständlich haben Sie das Recht zur Beauftragung eines Gutachters auch dann, wenn Ihnen der Versicherer mitteilt, dass ein Sachverständiger nicht notwendig sei.

"Es ist nicht das Recht der Versicherung, sondern Ihr gutes Recht, einen unabhängigen Fachmann mit der Schadenfeststellung zu beauftragen!""

Ihnen entstehen keine Kosten! Da Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, werden die Kosten für das Sachverständigengutachten vom Verursacher getragen.

Warum Sie auf ein Gutachten bestehen sollten

Geht die Schadenshöhe voraussichtlich über die Bagatellgrenze (750,00 €) hinaus, ist die Anfertigung eines KFZ-Schadensgutachtens in jedem Fall sinnvoll, und zwar aus folgenden Gründen:

  • Unser Gutachten dient Ihrer Beweissicherung. Sollten sich Schwierigkeiten bei der Schadenabwicklung ergeben, besitzt das Gutachten einen beweissichernden Charakter und ist Garant dafür, dass Sie auch bei späteren Beanstandungen zu Unfallhergang und -höhe auf eine gutachterliche Beweissicherung zurückgreifen können. Ein Kostenvoranschlag kann diese Funktion nicht übernehmen!
  • Auch aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es geboten, nach einem Verkehrsunfall die Schäden  durch einen Kfz- Sachverständigen begutachten zu lassen.
  • Es gibt kaum einen Schadenfall, bei dem es im Rahmen der Regulierung nicht zu Abzügen der regulierenden Versicherung kommt. Nur wenn ein fundiertes Gutachten erstellt wurde, ist es möglich, sich gegen die Abzüge erfolgreich zur Wehr zu setzen.
  • Nur ein Gutachten beinhaltet neben der Reparaturkalkulation auch den Wiederbeschaffungswert sowie den Restwert des Fahrzeuges, enthält Angaben zu einer entstandenen merkantilen Wertminderung und berücksichtigt Wertverbesserung oder Abzüge.
  • Möchten Sie sich den Wert des Unfallschadens auszahlen lassen und Wünschen eine fiktive Abrechnung? Dann bildet unser neutrales, unabhängiges Gutachten für Sie eine Abrechnungs- Grundlage gegenüber der regulierungspflichtigen Versicherung.
  • Das Gutachten gibt Ihnen Sicherheit, Sie tragen kein Risiko. Mit unserem Gutachten bleiben Sie während der Regulierung Ihres Unfallschadens, gegenüber der Versicherung, immer auf gleicher Augenhöhe.

In den meisten Fällen wird als Grundlage zur Schadenabwicklung ein KFZ-Gutachten herangezogen, welches eine nachvollziehbare und nachprüfbare Beurteilung des Schadens darstellt. Dabei arbeitet der Gutachter ohne externe Weisung und ist somit neutral und unabhängig.

Die wichtigsten Punkte, welche üblicherweise nur in einem KFZ-Schadensgutachten aufgeführt werden:

  • Der optische und technische Zustand des Fahrzeugs
  • Serien- und Sonderausstattung / Spezialumbauen
  • Reparierte und nicht reparierte Vorschäden
  • Reparaturdauer und Wiederbeschaffungsdauer
  • Die Wertminderung
  • Der Nutzungsausfall
  • Angaben zur Verkehrssicherheit und Fahrtüchtigkeit des Unfallfahrzeugs
  • Risiken hinsichtlich der Ausweitung von Reparaturkosten

KFZ-Sachverständigenbüro Oelschlägel:

Buchenstraße 7
08539 Rosenbach OT Leubnitz

Kontakt:
Telefon: 0151 58779950
Telefax: 037431 865-101

Öffnungszeiten:
Mo. - Fr.: 9 - 18 Uhr
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